Die  deutsche Reichsflotte von 1848.

   Wie bereits angedeutet, erlangte die Frage der Verteidigungsmöglichkeiten zur See eine außerordentliche Bedeutung in Deutschland. Der Frankfurter Bundestag setzte am 8. November 1848 eine Technische Marinekommission ein, deren Aufgabe es war, den Reichshandelsminister Arnold Duckwitz, der fürdie Aufstellung der Flotte zuständig war, fachlich zu beraten. Den Vorsitz der Kommission übernahm der preußische Prinz Adalbert von Preußen, der sich bereits in Preußen mit Marinefragen befaßt hatte. Andere deutsche Staaten entsandten ebenfalls fachlich versierte Vertreter in die Kommission.

   Anzumerken ist noch, das in § 19 der Verfassung des deutschen Reichs (Paulskirchenverfassung) vom 28. März 1849 geregelt worden war, dass die Seemacht ausschließlich Sache des Reiches sei.  Die tatsächlich Verhältnisse sahen jedoch anders aus, da verschiedene deutsche Staaten schon vorher Kriegsschiffe besassen.

OffzSäbel Reichsflotte  
Säbel für die Seeoffiziere der deutschen Reichsflotte

   In der Kommission wurde u.a. auch über die Uniformierung und Bewaffnung beraten sowie die " Verordnung betreffend die Uniformierung der Offiziere und Mannschaften der Reichsmarine" erarbeitet. Am 1. März 1849 wurde sie in Kraft gesetzt. Dort heißt es in § 1 zur Bewaffnung der Seeoffiziere: Säbel nach dem englischen Marinemodell, an schwarzlackirtem Koppel mit vergoldetem Beschlag, auf dem Schloß den unklaren Anker. Degenquaste in den Nationalfarben. Die Anlehnung an das englische Säbelmodell und die eindeutigen Symbole auf den Korb der Waffe (unklarer Anker auf ungekröntem Doppeladler, d.i. das Nationalzeichen gewesen) vereinfachen die heutige Identifizierung.

   Für die Deckoffiziere wird an anderer Stelle der Vorschrift ausgeführt: Säbel nach Modell, mit einer Degenquaste in den  Nationalfarben. Der fehlende Hinweis auf das englische Modell lässt die Vermutung zu, dass dieser Säbel von dem Modell der Seeoffiziere abwich. Durch glückliche Umstände hat sich die Probewaffe, d.h. die Waffe, die der Kommission zur Entscheidung über deren Einführung vorlag, bis heute in einem Museum erhalten.  Sie bestätigt die Vermutung.


   Ein Dolch wurde für die Reichsflotte zunächst nicht eingeführt. Da es sich anscheinend aber einbürgerte, zu bestimmten Gelegenheiten auch eine solche Waffe zu tragen, entschied  schließlich am 16. Oktober 1849 der neue Reichsminister der Marine, Generalleutnant von Jochmus, dass Offizieren, Beamten und Seejunkern zur kleinen Uniform kurze Dolche an seidenen oder kamelgarnenen Schnüren gestattet sei. Ein bestimmtes Modell ist nach bisherigem Kenntnisstand allerdings nicht eingeführt worden.

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